Rechtsprechung
VGH Hessen, 01.12.2004 - 1 TG 3121/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zurruhesetzung; Dienstunfähigkeit; zur Beteiligung der Frauenbeauftragten; Antrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Beteiligung der Frauenbeauftragten und der Personalvertretung; Folgen der Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung; Zweifel an der Dienstfähigkeit
- Judicialis
HBG § 51 Abs. 1; ; HBG § 53 Abs. 1; ; HGlG § 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; HPVG § 78 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Landesbeamten - Antragserfordernis, Beteiligung, Dienstunfähigkeit, Frauenbeauftragte, vorzeitig, Zurruhesetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 20.09.2004 - 1 G 1341/04
- VGH Hessen, 01.12.2004 - 1 TG 3121/04
Papierfundstellen
- ESVGH 55, 189 (Ls.)
- NVwZ-RR 2005, 646
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2004 - 1 TG 3121/04
Ist aber eine Beteiligung der Frauenbeauftragten ohne Bindung an den entsprechenden Antrag des Beamten aus frauenspezifischen Gesichtspunkten nicht geboten, so ist kein rechtlich tragfähiger Grund ersichtlich, den mit dem Antragserfordernis bezweckten Schutz der Persönlichkeitssphäre des betroffenen Beamten (vgl. zu § 78 Abs. 1 BPersVG: BVerwG, Urteile vom 12. März 1987 - 2 C 39.85 - ZBR 1987, 286 m. w. N. und vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42), der sein Recht auf Mitwirkung der Personalvertretung nicht in Anspruch nehmen will, nicht auch auf die Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstrecken. - BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 39.85
Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Zustimmung des Personalrats - …
Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2004 - 1 TG 3121/04
Ist aber eine Beteiligung der Frauenbeauftragten ohne Bindung an den entsprechenden Antrag des Beamten aus frauenspezifischen Gesichtspunkten nicht geboten, so ist kein rechtlich tragfähiger Grund ersichtlich, den mit dem Antragserfordernis bezweckten Schutz der Persönlichkeitssphäre des betroffenen Beamten (vgl. zu § 78 Abs. 1 BPersVG: BVerwG, Urteile vom 12. März 1987 - 2 C 39.85 - ZBR 1987, 286 m. w. N. und vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42), der sein Recht auf Mitwirkung der Personalvertretung nicht in Anspruch nehmen will, nicht auch auf die Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstrecken. - VGH Hessen, 16.09.1997 - 1 TG 2069/97
Sachentscheidungsbefugnis eines Dienstvorgesetzten für Weisungen in …
Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2004 - 1 TG 3121/04
Insbesondere war der Regierungspräsident als Dienstvorgesetzter des Antragstellers für die beamtenrechtliche Weisung nach § 51 Abs. 1 Satz 3 HBG zuständig, und zwar kraft Sachzusammenhangs mit der ihm durch § 1 Abs. 1 Nr. 2b der Verordnung des Sozialministeriums vom 18. Juli 2000 (GVBl. I S. 402, 411) übertragenen Zuständigkeit in Personalangelegenheiten (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16. September 1997- 1 TG 2069/97 - HessVGRspr. 1998, 89).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - 6 A 1978/07
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Funktion einer …
Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht vertritt, die Frauenbeauftragte müsse am Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nicht, bzw. der Hessische Verwaltungsgerichtshof vertritt, die Frauenbeauftragte müsse am Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nur auf Antrag des Beamten beteiligt werden, vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. Juli 2008 - 5 LA 174/05 -, RiA 2009, 82; Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 1 TG 3121/04 -, NVwZ-RR 2005, 646, steht dies den vorstehenden Ausführungen nicht entgegen, weil den Regelungen, auf denen diese Entscheidungen basieren, eine andere Zielsetzung (vgl. § 1 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz bzw. § 1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz in der bis zum 27. Dezember 2006 geltenden Fassung) zu Grunde liegt. - OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05
Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht …
Bedenkt man schließlich, dass selbst der Personalrat, dem eine solche umfassendere Aufgabe zukommt, an der vorzeitigen Versetzung einer Beamtin in den Ruhestand nur auf deren Antrag zu beteiligen ist und sich ein derartiges dem Schutze der Persönlichkeitssphäre der betroffenen Beamtin dienendes (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 1.12.2004 - 1 TG 3121/04 - NVwZ-RR 2005, 646 f., m w. N.) Antragserfordernis in § 20 Abs. 1 Satz 2 NGG nicht "hineinlesen" ließe, wird deutlich, dass diese Norm teilweise einschränkend ausgelegt werden muss: Sie bezieht sich auf alle personellen Maßnahmen, die Belange der weiblichen Beschäftigten berühren können, nur insoweit, als diese Belange durch die Vorschriften des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes geschützt werden.Derart geschützte Belange sind jedoch im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit regelmäßig - und so auch hier - nicht erkennbar (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 1.12.2004 - 1 TG 3121/04 - NVwZ-RR 2005, 646).
- VGH Hessen, 07.11.2005 - 1 UE 3659/04
Dienstliche Beurteilung; Anforderungen; Mindestinhalte
Für den Senat ist nicht erkennbar, dass die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 BGleiG über diese rechtspolitische Zielsetzung hinaus Elemente eines wie immer gearteten Mindestinhalts von dienstlichen Beurteilungen oder von Anforderungsprofilen im Rahmen einer Stellenausschreibung enthalten und bestehende gesetzliche und untergesetzliche Normen im Bereich des Beurteilungs- und Stellenbesetzungswesens unter der Geltung des Leistungsprinzips ändern, ergänzen oder aufheben könnte (vgl. bereits zu § 10 HGlG: Beschlüsse des Senats vom 1. Dezember 2004 - 1 TG 3121/04 - RiA 2005, 137; vom 1. Februar 2005 - 1 TG 3584/04, vom 1. Juli 2005 - 1 TG 1289/05 - sowie zuletzt vom 18. Oktober 2005 - 1 TG 2140/05 -).
- VGH Hessen, 15.05.2006 - 1 TG 395/06
Einstweiliger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beteiligung …
Die Beteiligung der Frauenbeauftragten an Personalmaßnahmen ist im Lichte des Gesetzeszwecks, den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu öffentlichen Ämtern zu fördern (§ 1 Satz 1 HGlG), auf die Geltendmachung frauenspezifischer Belange zu beziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2004 - 1 TG 3121/04 - NVwZ-RR 2005, 646). - VGH Hessen, 17.09.2007 - 1 TG 1175/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versetzung
Die Beteiligung an den in Satz 2, Nrn. 1 - 4 der Vorschrift beispielhaft aufgeführten Personalmaßnahmen, zu denen nach Nr. 2 i. V. m. § 77 Abs. 1 Nr. 1 lit. d HPersVG auch eine Versetzung gehört, ist nach der Rechtsprechung des Senats am Gesetzeszweck ausgerichtet, der sich aus § 1 Abs. 1 HGlG ergibt: gleicher Zugang von Frauen und Männern zu öffentlichen Ämtern (§ 1 Satz 1 HGlG a. F.) bzw. Verwirklichung der Chancengleichheit (§ 1 Satz 1 HGlG), ein Ziel, das nach den Vorstellungen des Gesetzgebers laut Satz 2 der Vorschrift insbesondere im Wege der beruflichen Förderung von Frauen erreicht werden soll (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Dezember 2004 - 1 TG 3121/04 - NVwZ-RR 2005, 646 und vom 15. Mai 2006 - 1 TG 395/06 - IÖD 2006, 230). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 6 A 699/10
Einordnung der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand als eine der Mitwirkung …
Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht vertritt, die Frauenbeauftragte müsse am Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nicht, bzw. der Hessische Verwaltungsgerichtshof vertritt, die Frauenbeauftragte müsse am Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nur auf Antrag des Beamten beteiligt werden, vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. Juli 2008 5 LA 174/05 -, RiA 2009, 82; Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 1 TG 3121/04 -, NVwZ-RR 2005, 646, steht dies den vorstehenden Ausführungen nicht entgegen, weil den Regelungen, auf denen diese Entscheidungen basieren, eine andere Zielsetzung (vgl. § 1 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz bzw. § 1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz in der bis zum 27. Dezember 2006 geltenden Fassung) zu Grunde liegt. - VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
Rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Auswahlverfahren
Hierbei wäre es Aufgabe der Frauenbeauftragten gewesen, alle aus dem HGlG für die Entscheidung über das weitere Verfahren sich ergebenden Belange geltend zu machen; gerade auf dieser Zweckbestimmung beruht nämlich die Einräumung ihres Beteiligungsrechts, ist es doch ihre Aufgabe, den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu öffentlichen Ämtern dadurch zu fördern, dass sie jeweils im Rahmen ihrer Aufgabenstellung frauenspezifische Belange geltend macht (so auch HessVGH Beschluss v. 1.12.2004, 1 TG 3121/04, NVwZ-RR 2005, 646).